Das Rauchverbot in NRW – Top, oder doch Flop?

Seit nunmehr 2 Jahren gilt in NRW ein uneingeschränktes Rauchverbot in der Gastronomie.

Entgegen vorheriger Absprachen und trotz massiver Investitionen der Branche in Filteranlagen und separate Raucherräume wurde dieses Verbot durch Koalitionsdruck auf mindestens 18 MdLs des Landtags NRW mit SPD-Zugehörigkeit erzwungen. (Namen der betreffenden Personen liegen vor). Diese 18 SPD-Genossen entschuldigten sich zwar nachfolgend in der Öffentlichkeit, an der Verschärfung der Gesetzeslage zum 1.Mai 2013 änderte sich dadurch jedoch nichts.

Ebenso wenig wie die Vorlage von 3 Petitionen mit insgesamt über 137.000 Unterschriften gegen das Gesetz, massive Proteste landesweit (z.B. Demo Düsseldorf vom 15.06.2013 mit ca. 8.000 Teilnehmern), oder die unmittelbar ersichtlichen Folgen, wie z.B. die hierdurch erreichte Schließung von mindestens 35 Kneipen alleine in Oberhausen innerhalb weniger Monate.

Die Folgen  für die Wirtschaft generell, die Schankwirtschaften im Einzelnen, Kultur, Brauchtum und Sozialem sind insgesamt eindeutig als nachteilig zu beurteilen:

  • ca. 4.200 Gastronomieunternehmen sahen sich seither gezwungen ihren Betrieb aufzugeben, Tendenz weiter steigend, denn den Wirten gehen die finanziellen Reserven aus.
  • Der Getränkefachgroßhandel berichtet über einen massiven Rückgang des Umsatzes bei 85% seiner gewerblichen Abnehmer.
  • Viele Subunternehmen wie Zulieferer, Reinigungsfirmen, Transport & Logistik, Personalwesen, etc. vermelden Umsatzeinbrüche im Zusammenhang mit dem Rauchverbot.
  • Bei durchschnittlich ca. 4 Voll- und Teilzeitarbeitskräften pro Kleinbetrieb gelten bereits mindestens 16.800 Einkommensquellen als unwiderruflich vernichtet. Diese Zahl wird sich mit weiteren Schließungen noch exponential erhöhen.

Dem gegenüber steht die Aussage von NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens (B90/G), die im Anschluß an die Großdemonstration in Düsseldorf vom Juni 2013 zwar eine „Evaluierung der Situation“ innerhalb eines Jahres versprach, jedoch im Mai 2014 lediglich ein kurzes Statement abgab, des Inhalts „Die Befürchtungen hätten sich nicht bewahrheitet, der Umsatz in der Gastronomie habe sich im Gegenteil um ca. 4,6 % erhöht“.

Sprach`s – und trat von der politischen Bühne ab!

Die von Steffens zitierten Zahlen beziehen sich jedoch bekanntermaßen auf Betriebe mit einem Jahresumsatz über € 150.000 p.a., und berücksichtigen daher nicht die typische Eckkneipenlösung unter 75 m², in der unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen auch ohne finanziellen Aufwand bisher gestattet war.

Wenn bei Tausenden von gesetzesbedingten Betriebsaufgaben die Großgastronomie um lediglich 4,6 % Umsatzsteigerung profitierte, so kann man dies nur als „Armutszeugnis“ betrachten!

Es wurden innerhalb des gesetzlichen Rahmens bis 31.04.2014 insgesamt 12 Verfassungsbeschwerden vorgelegt. Keine davon wurde überhaupt angenommen. Begründung hierzu war u.a. ein vom BVG im Jahre 2008 unter völlig anderen Voraussetzungen und mit damals breitem Spielraum der jeweiligen Länder gefälltes Urteil (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html)

Eines der Hauptargumente zur Stütze des absoluten Rauchverbots ohne Ausnahmen war und ist die Abschaffung des sogenannten „Wettbewerbsvorteils“ zwischen großen Unternehmen, welche sich eine separate Einrichtung von „Rauchernebenräumen“ und Filteranlagen leisten können, und kleinen, „wirtschaftlich benachteiligten“ Kneipen, die aber wegen ihrer geringen Größe keine besonderen technischen oder räumlichen Aufwendungen benötigten.

Dann der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die per se keinen Zugang zu deklarierten Raucherbereichen haben dürften. Hier sind die Eltern gefragt – nicht der Gastronom.

Und natürlich der Schutz von Angestellten und Mitarbeitern, von denen jedoch 68% selber Raucher sind.

Eben diese kleinen Kneipen mit ihren mehrheitlich rauchenden Mitarbeitern und ohne illegale – da minderjährige – Kundschaft wurden jedoch durch die neuerliche Verschärfung des  Gesetzes unmittelbar in Mitleidenschaft, bzw. zur Aufgabe gezwungen.

Hierzu Fr. Prof. Dr. Dr. Gertrud Höhler:

Wenn der Schutz des einen vor den schädlichen Gewohnheiten des anderen einen Dritten im Markt die Existenz kosten kann, dann stehen Bürgerrechte zur Disposition, die der Staat zu schützen hätte!

Selbst die Präsidentin des Landtags, Fr. Carina Gödecke, äusserte sich hierzu wie folgt:

Das Gesetz ist eindeutig über´s Ziel hinaus geschlagen!

Hinzu kommt: Das Gesetz öffnete einem gewissen kleinen Personenkreis von erklärten Rauchgegnern die Möglichkeit der Einflussnahme auf die breite Masse der sachlich nichtbeteiligten Bevölkerung, mit Auswüchsen wie der Forderung nach Rauchverboten im Freien, auf dem Balkon, oder gar der Wohnung, wie im Fall von Friedhelm Adolfs, Deutschlands „zweitbekanntestem Raucher“.

Auch stellen sich grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Ausübung freier Berufswahl, Existenzsicherung, Meinungs- und Wahlfreiheit, die im Rahmen solcher ideologischer weltpolitischer Vorgaben zunehmend beschnitten werden.

Oder warum sich Politik und Medien zunehmend wohlwollend um Freigabe von Cannababisprodukten und deren öffentlichem Konsum in sogenannten „Cafés“ bemühen, den Tabakkonsum hingegen verteufeln?

Und vor allem: Wo blieb der versprochene Ansturm von Nichtrauchern?

Man muss leider davon ausgehen, dass sich derartige Auswüchse und Ungereimtheiten auch auf andere Bereiche unseres Lebens ausdehnen werden. Die Zeichen sind klar erkennbar:

Forderungen nach dem „Veggie Day“, Warnhinweisen auf alkoholhaltigen Produkten, Zuckersteuer, etc. sind nur der Anfang!

Deshalb:

„Wehret den Anfängen!“